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Hunderegister
Berlin

1. Präambel

Das Hunderegister Berlin wird von der GovConnect GmbH als Beliehene geführt. Sofern Sie einen Hund halten, der in den Anwendungsbereich des Hundegesetzes Berlin (HundeG) fällt, sind Sie seit dem 01. Januar 2022 gesetzlich gemäß § 13 Abs. 1 HundeG verpflichtet, die in § 11 Abs. 1 HundeG genannten personenbezogenen Daten, die hier als Pflichtdaten gekennzeichnet sind, bereitzustellen. Eine Nichtbereitstellung kann wegen Verstoßes gegen die Registrierungspflicht ein Bußgeld bis zu zehntausend Euro zur Folge haben, § 33 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 HundeG.

Das Register dient gem. § 11 Abs. 2 HundeG "der Durchführung dieses Gesetzes, der Identifizierung von Hunden, der Feststellung der Hundehalterin oder des Hundehalters eines Hundes sowie bei herrenlosen Hunden der Ermittlung der letzten Hundehalterin oder des letzten Hundehalters, der Durchführung der Aufgaben des Hundesteuergesetzes vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 539) in der jeweils geltenden Fassung, der Durchführung des Tierschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung sowie der Gewinnung statistischer Erkenntnisse über die nach Rasse oder Kreuzung oder Gefährlichkeit aufgeschlüsselte Anzahl der in Berlin gehaltenen Hunde."

Sowohl die mitteilungspflichtigen Daten als auch die freiwillig mitgeteilten Daten werden ausschließlich für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke verwendet. Zugriff auf die Daten haben die Berliner Finanzämter, Polizei sowie die Veterinär- und Lebensmittelämter Ihres Bezirkes. Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz erhält regelmäßig statistische Auswertungen aufgrund der gespeicherten Daten. Eine andere Auskunft aus dem Datenbestand wird nur erteilt, wenn und soweit eine Behörde gesetzlich ermächtigt (u.a. Datenübermittlung an Ordnungs- und Polizeibehörden eines anderen Landes gemäß § 3 Abs. 2 HundeG-DVO) ist oder ein deutsches Gericht die Auskunft anordnet.

Die Erhebung der Gebühren findet ihre Grundlage in § 1 Abs. 4 HundeG-DVO i.V.m. den Vorschriften des Berliner Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBtrG), der Berliner Gebührenverordnung (VGebO) und der Berliner Verordnung über die Erhebung von Gebühren im gesundheitlichen Verbraucherschutz (Verbraucherschutzgebührenordnung – VSGebO).

2. Datenschutzerklärung

2.1 Verantwortlicher

Datenschutzrechtlich verantwortlich ist die

GovConnect GmbH
Jathostraße 11 b
30163 Hannover
Registergericht: Hannover HR B 200441
https://www.govconnect.de

2.2 Erhebung von Protokolldaten

Bei Besuch dieser Webseite werden Protokolldaten im Betriebsrechenzentrum gesammelt und gespeichert. Diese Protokolldaten umfassen Datum und Uhrzeit des Seitenaufrufes, IP-Adresse, Browsertyp und Betriebssystem. Ein Rückschluss auf eine bestimmte natürliche Person, die diese Webseite besucht hat, ist nicht ohne Beibringung weiterer Informationen möglich. Die Auswertung dieser Daten erfolgt nur zur Ermittlung der Auslastung des Servers oder der Server und zur Abwehr von Angriffen auf informationstechnische Systeme. Die Daten werden nicht an Dritte herausgegeben, es sei denn es bestünde eine Verpflichtung aus übergeordnetem Recht. Die Protokolldaten werden binnen fünf Tagen automatisiert gelöscht, es sei denn sie werden zur Abwehr von Angriffen benötigt. Sodann werden sie nach Wegfall der Erforderlichkeit der Speicherung gelöscht.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist §3 BlnDSG, Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO in Verbindung mit der Beleihung des Verantwortlichen zum Führen des Hunderegisters Berlin. Die Verarbeitung ist erforderlich, um angemessene technische Maßnahmen zum Schutz der mit dem Register verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen.

2.3 Erhebung sonstiger personenbezogener Daten

2.3.1 Zwecke der Verarbeitung

Ihre Daten werden für die Anmeldung Ihres Hundes zum Berliner Hunderegister gemäß §§ 11, 13 HundeG verarbeitet. Das Register selbst dient gem. § 11 Abs. 2 HundeG "der Durchführung dieses Gesetzes, der Identifizierung von Hunden, der Feststellung der Hundehalterin oder des Hundehalters eines Hundes sowie bei herrenlosen Hunden der Ermittlung der letzten Hundehalterin oder des letzten Hundehalters, der Durchführung der Aufgaben des Hundesteuergesetzes vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 539) in der jeweils geltenden Fassung, der Durchführung des Tierschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung sowie der Gewinnung statistischer Erkenntnisse über die nach Rasse oder Kreuzung oder Gefährlichkeit aufgeschlüsselte Anzahl der in Berlin gehaltenen Hunde."

2.3.1.1 Pflichtdaten

Auf der Webseite zur Online-Anmeldung werden personenbezogene Daten erhoben und gespeichert. Die Pflichtdaten, welche als solche gesondert gekennzeichnet sind, müssen Sie angeben. Die Pflichtdaten werden aufgrund Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e) DS-GVO i.V.m. §§ 11, 13 HundeG erhoben und gespeichert.

Es werden folgende Daten verarbeitet: Anrede, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Hundedaten, Zahlungsdaten.

2.3.1.2 Freiwillige Daten

Sie können freiwillig weitere Daten (z. B. auch Bilder Ihres Hundes) eingeben. In dem Fall werden Sie auf die Freiwilligkeit der Angaben hingewiesen und müssen gesondert bestätigen, dass Sie Ihre Einwilligung in die Speicherung dieser Daten erteilen. Diese freiwillig anzugebenden Daten sind dabei so gekennzeichnet, dass sie den Zusatz „optional“ enthalten bzw. kein Sternchen bei der Feldbeschreibung enthalten und nicht fett gedruckt sind. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist in diesem Fall Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a) DS-GVO.

2.3.2 Löschung von Daten

Freiwillig eingegebene Daten können jederzeit geändert oder gelöscht werden. Die Löschung der freiwilligen Daten kann durch den jeweiligen Hundehalter/die jeweilige Hundehalterin selbst im Online-Konto vorgenommen werden, bzw. kann der Hundehalter/die Hundehalterin die GovConnect GmbH schriftlich, telefonisch oder per E-Mail zur Löschung auffordern.

Pflichtangaben werden gem. § 31 Abs. 5 HundeG wie folgt gelöscht: Die nach § 11 Abs. 1 HundeG anzugebenden Daten werden gelöscht, wenn die Speicherung unzulässig ist. Wird dem Zentralen Register das Ende der Hundehaltung mitgeteilt, sind die personenbezogenen Daten nach einer Frist von einem Jahr zu löschen. Daten nach § 11 Abs. 1 Nr. 9 HundeG werden gelöscht, wenn die zuständige Behörde gem. § 5 Abs. 4 HundeG die Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes aufgehoben hat.

2.3.3 Rechte der betroffenen Person

Sie haben gegenüber der verantwortlichen Stelle das Recht:

  • auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (dazu gehören auch Auskünfte über Zweck, Empfänger und Dauer der Speicherung) nach Art. 15 DS-GVO.
  • auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DS-GVO).
  • auf Löschung gemäß Art. 17 DS-GVO.
  • auf Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit (Art. 18 und 20 DS-GVO).
  • der Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit zu widersprechen (Art. 21 DS-GVO).
  • auf Widerruf der Einwilligung (Art. 7 DS-GVO).

    Sie haben das Recht, die Einwilligung zur Verarbeitung freiwillig angegebener Daten jederzeit zu widerrufen. Dazu können Sie in Ihrem Halterkonto die Daten selbst löschen, Sie richten Ihren Widerruf an info@hunderegister.berlin.de oder verwenden einen der anderen, angegebenen Kontaktwege. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

  • auf Beschwerde bei der unten aufgeführten zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO).

2.3.4 Änderung der Daten

2.3.4.1 Änderbarkeit der Daten

Daten in dem Zentralen Register können vom jeweiligen Hundehalter/von der jeweiligen Hundehalterin geändert werden (abgesehen von einer gesetzten Markierung der Gefährlichkeit. – Diese kann ausschließlich vom Zentralen Register geändert werden).

2.3.4.2 Dokumentation von Änderungen an den Daten

Alle Änderungen an den Daten werden aufgezeichnet, zusammen mit einem Hinweis auf denjenigen, der die Änderungen vorgenommen hat, sei es die Behörde, der Hundehalter/die Hundehalterin oder Mitarbeitende des Zentralen Registers. Auf diese Änderungsprotokolle haben nur die Mitarbeitenden des Zentralen Registers Zugriff. Sie dienen der Sicherstellung der Integrität der Datensätze und bleiben bestehen, solange der Datensatz bestehen bleibt.

2.3.5 Empfänger personenbezogener Daten

Sowohl die mitteilungspflichtigen Daten als auch die freiwillig mitgeteilten Daten werden ausschließlich für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke verwendet. Zugriff auf die Daten haben die Berliner Finanzämter, Polizei sowie die Veterinär- und Lebensmittelämter Ihres Bezirkes. Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz erhält regelmäßig statistische Auswertungen aufgrund der gespeicherten Daten. Eine andere Auskunft aus dem Datenbestand wird nur erteilt, wenn und soweit eine Behörde gesetzlich ermächtigt ist (u.a. Datenübermittlung an Ordnungs- und Polizeibehörden eines anderen Landes gemäß § 3 HundeG-DVO) oder ein deutsches Gericht die Auskunft anordnet.

2.4 pmPayment

Zahlungen an die Hunderegister führende Stelle können mittels pmPayment ausgelöst werden. Beachten Sie hierzu bitte die dortige Datenschutzerklärung.

https://www.payment.govconnect.de/privacy

2.5 Cookies

Cookies sind Daten, die vom Webserver an den Webbrowser des Verwenders gesendet werden. Auf diese Daten kann der Webserver später wieder zugreifen. Die Verwendung von Cookies können Sie in Ihrem Webbrowser zulassen oder einschränken. Unser Cookie enthält in diesem Fall Sitzungsinformationen, damit der Webserver die aktuelle Sitzung erkennt und der richtigen Person zuordnet. Er ist damit technisch notwendig. Das Aktivieren von Cookies ist erforderlich, damit die Web-Applikation fehlerfrei funktioniert. Der Cookie läuft mit der Browsersitzung zusammen ab, womit er regelmäßig von Ihrem Browser gelöscht wird.

2.6 Datenschutzbeauftragter

Sie können den Datenschutzbeauftragten erreichen unter der Rufnummer +49 441 9714-2346 oder unter datenschutzbeauftragter@hunderegister.berlin.de.

2.7 Datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörden

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Sie können sich überdies mit Ihrem Anliegen oder Beschwerden auch an die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit als im Rahmen der Beleihung zuständige datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde wenden.

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Friedrichstr. 219
10969 Berlin
Telefon: 030 13889-0
Telefax: 030 2155050
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de
Web: https://www.datenschutz-berlin.de/

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

Sie können sich überdies mit Ihrem Anliegen oder Beschwerden auch an die örtlich für den Verantwortlichen zuständige Landesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen wenden:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30169 Hannover
Telefon: (0511) 120 4500
Telefax: (0511) 120 4599
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de
Web: https://www.lfd.niedersachsen.de